Wie die neue EU-Energieeffizienzkennzeichnung für Haushaltsgeräte ab dem 1. März 2021 aussehen wird

Wir möchten ein Gerät kaufen, zum Beispiel eine Waschmaschine. Wir gehen in den Laden und sehen Produkte mit Energieeffizienzkennzeichnungen A+++, A++, A+, A, B. Bei so vielen positiven Angaben auf dem Label ist es für uns komplizierter, eine Produktentscheidung auf der Grundlage der Energieeffizienz zu treffen. Deshalb wird es ab dem 1. März 2021 in der Europäischen Union eine neue Energieeffizienzkennzeichnung für eine Reihe von Haushaltsgeräten geben.

Und wie wird das neue Label aussehen?

Die neue Einstufung wird von A bis G gehen, unter einer neuen, strengeren und transparenteren Berechnungsmethodik. Das bedeutet, dass die derzeitigen Kategorien A+++, A++ und A+ verschwinden und es zunächst keine Geräte mit einer höheren Kategorie, d. h. A, geben wird.

Darüber hinaus wird die Energieeffizienzkennzeichnung einen QR-Code enthalten, mit dem die Verbraucher zusätzliche, offizielle Produktinformationen erhalten können.

Ebenso wird am unteren Rand der Energieeffizienzkennzeichnung der jährliche Energieverbrauch angegeben, und es wird eine grafische Ikonographie eingeführt, die weitere Informationen über das Produkt liefert, z. B. den Wasserverbrauch (in Litern pro Zyklus), die Ladekapazität (in Kilogramm) oder die Geräuschemission (in Dezibel und von A bis D).

Außerdem wird eine digitale Datenbank für neue Produkte, die in der EU eingeführt werden sollen, implementiert. Dies ermöglicht eine größere Transparenz und Markterleichterung durch die lokalen Behörden.

Welche Geräte sind betroffen?

Laut der Richtlinie sind 6 Gruppen von Haushaltsgeräten betroffen:

  • Geschirrspülmaschinen
  • Waschmaschinen und Waschtrockner
  • Kühlschränke, einschließlich Weinlagerkühlschränke
  • Beleuchtung (Glühbirnen, Lampen, etc.)
  • Fernsehen oder/und einschließlich Fernsehbildschirme
  • Kühlgeräte, auch bekannt als „Verkaufsautomaten“

Sie wird nicht nur in neue Geräte implementiert, sondern alle bestehenden Produkte werden unter der neuen Kennzeichnung neu skaliert.

Warum wird die neue Kennzeichnung eingeführt?

Die aktuelle Kennzeichnungskategorie wurde 1995 eingeführt. Damals waren die meisten Haushaltsgeräte im Bereich E, F oder G angesiedelt. In den letzten Jahren ist die technologische Entwicklung jedoch so verlaufen, dass das „am wenigsten effiziente“ Gerät in die Kategorie A fällt.

Aus Sicht des Verbrauchers war es nicht mehr erhellend, eine Auswahl auf Basis der Effizienz zu treffen. Um dies zu erleichtern, hat die EU diese neue Klassifizierung entwickelt.

Aber es ist nicht nur eine Frage des Handels und der größeren Transparenz und Kohärenz im Markt, sondern auch ein sehr effektiver Weg, um die Klimaziele erreichen zu können.

Die Energieeinsparungen mit der Umsetzung dieser neuen Kennzeichnung werden bis 2030 auf 38 TWh geschätzt, was dem jährlichen Stromverbrauch von Ungarn entspricht. Dies könnte Einsparungen von etwa 40 kt CO2-Äquivalent bedeuten.

Mit anderen Worten: Sie aktualisiert nicht nur die Klassifizierungsanforderungen, sondern steht auch im Einklang mit der europäischen Politik zur Bekämpfung des Klimawandels.

Referenzen und Ressourcen

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